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Neues in der Gefahrenzonenplan-Verordnung

Aktualisiert: 3. Feb. 2022


Am 29. März 2021 wurde die Änderung der Gefahrenzonenplan-Verordnung gemäß §11 Forstgesetz 1975 kundgemacht. Auf dieser Grundlage werden von den fachlich zuständigen Institutionen der Wildbach- und Lawinenverbauung die Gefahrenzonenpläne erstellt.

Neu ist dabei, dass Extremereignisse (300 jährlich) berücksichtigt werden, Vorbehaltsbereiche für Sedimente darzustellen sind und die Lage sowie der Zustand von Schutzmaßnahmen von den Dienststellen als Plangrundlage zu erheben sind. Des Weiteren können von nun an steinschlaggefährdete Gebiete abgestuft nach Gefahrenintensität dargestellt werden. So sind Bereiche mit hoher Intensität braun-rot schraffierte und jene mit niedriger Intensität braun-gelb schraffierte Hinweisbereiche.

Wie die Änderungen konkret in der Praxis umgesetzt werden, ist abzuwarten.


Zur gesamten Rechtsvorschrift auf ris.bka.gv.at

#Gefahrenzonenplan

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